Richtlinien

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Als Finanzmarktteilnehmer i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) ist die CREDION Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, 391200F0FYX8Q55NFE79 („CREDION“) gemäß Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Offenlegungsverordnung zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien ist nicht beabsichtigt.

1. Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

Als Unternehmen möchten wir den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen, indem wir einen Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele leisten. Wir bekennen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environmental/Social/Governance – „ESG“), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben kann. Im Rahmen unserer Strategie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen innerhalb der Verwaltung unserer Spezial-AIF auf verschiedene Weise ein.

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen durch CREDION bildet die Anlagestrategie, die als Grundlage für die Auswahl von Investitionen dem Portfoliomanagement vorgeschaltet ist. Zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken entwickelt CREDION Ausschlusskriterien, um Anlagen in Unternehmen mit einem erhöhten Risikopotential nach Möglichkeit zu vermeiden. Durch dieses Vorgehen streben wir an, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten.

2. Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanz-produkt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (z.B. der Beteiligung an oder der Investition in Forderungen gegenüber Unternehmen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Da CREDION weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt, ist CREDION nicht verpflichtet, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Trotzdem hat CREDION aber die strategische Entscheidung getroffen, Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung grundsätzlich so zu gestalten, dass unangemessen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden. Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren i.S.v. Art. 4 Abs. 1 (a) Offenlegungsverordnung kann und wird CREDION derzeit wegen einer unzureichenden Datengrundlage aber noch nicht vornehmen. CREDION beobachtet jedoch das wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten und wird über die Einrichtung entsprechender Prozesse entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen Daten dies zulässt.

CREDION erklärt ausdrücklich, dass das derzeitige Vorgehen nichts an der Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern. Schon jetzt ist für den Fonds „AfricaConnect“ gemäß der Anlagestrategie und Investitionsprüfung eine spezielle Vorabprüfung des Zielunternehmens elementarer Bestandteil des Investitionsprozesses. Diese Vorprüfung umfasst neben der Prüfung der Bonität, insbesondere auch Umwelt- und Sozialrisiken, entwicklungspolitische Wirkung der Unternehmen und der Investitionsvorhaben.

3. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Unsere Vergütungspolitik steht mit unseren Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass unsere Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Anleger zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik auch keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln, die nicht der Anlagestrategie der CREDION-Fonds entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt zudem keine Bereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.